Artgerechte Tierhaltung: Katzen
Auf Samtpfoten ins Elend
Praktischer Tierschutz beginnt mit dem Einfangen der Katzen!
Die Straße bedeutet nicht Freiheit, sondern Not und Tod!
Frei lebende Katzen sind ursprünglich Haustiere.
Das heißt, sie sind kaum in der Lage, sich selbst zu ernähren. Das hat furchtbare Folgen. Ihr Leben in der scheinbar so wunderbaren Freiheit bedeutet: Hunger, Krankheit und Not.
Wer einmal frei lebende Katzen beobachtet hat, weiß: Diese Samtpfoten haben wenig zu tun mit den majestätischen und würdevollen Tieren, die wir lieben. Es sind abgemagerte, erbarmungslose Fellbündel.
Verschärft wird das Problem noch durch die enorme Fruchtbarkeit der Katzen. Derzeit leben rund zwei Millionen Tiere auf verwilderten Grundstücken, Fabrikgeländen oder Friedhöfen. Tendenz steigend. Und mit jedem Katzenbaby nimmt das Tierleid zu.
Wir tun etwas gegen das Katzenelend
Wer das Leid der frei lebenden Katzen lindern will, der muss ihre unkontrollierte Fortpflanzung stoppen.
Deshalb führen wir immer wieder Kastrationsaktionen durch. An Futterstellen werden die Katzen eingefangen. Dann behandelt ein erfahrener Tierarzt.
Im Tierheim werden die Samtpfoten schließlich so lange versorgt und gepflegt, bis sie sich von dem Eingriff völlig erholt haben. Erst dann können sie wieder zurück an Ihren alten Platz. Konsequente Kastration hilft. Frei lebende Katzen sind nicht an den Menschen gewöhnt und können deshalb nur schwer an liebevolle Tierfreunde vermittelt werden.
Der Tierschutz kann frei lebende Katzen nur sehr schwer helfen. Das Leid und Sterben der Tiere lässt sich nur durch konsequente Kastration und Futterstellen lindern. Mit den Kosten werden wir allein gelassen und leider gibt es zu wenig betreute Futterstellen. Die Hilfe der Tierfreunde ist nötig. Gemeinsam können wir das Leid der Samtpfoten lindern.
Schenken Sie frei lebenden Katzen ein Leben ohne Not und Leid, indem Sie helfen, ihre Zahl wirksam einzudämmen:
20,00 € werden für das Futter für ein Kätzchen pro Monat benötigt
60,00 € reichen um 5 Katzen gegen Parasiten zu behandeln
80,00 € und mehr kostet die fachgerechte Kastration einer Katze unter Narkose
Helfen Sie dabei mit Ihrer Spende!
KSK Waiblingen IBAN: 84602500100005014709 BIC: SOLADES1WBN Stichwort: Samtpfote
Informationen vom Tierschutzbund
Katzen und Singvögel – Ein Artenschutzproblem? (pdf)
Katzen – selbstbewusst im Freien (pdf)
Katzen und Halsbänder
Miau!
Die goldenen Katzenklo – Regeln
Mindestanzahl der Katzenklos = Anzahl der Katzen + 1
Mindestlänge eines Katzenklos = 1,5-fache Länge der größten Katze im Haushalt
Bei großen Katzen sind kommerziell erhältliche Klos in der Regel zu klein!
Am besten erwirbt man im Baumarkt oder Einrichtungshaus eine große Haushaltsbox und schneidet einen Eingang in einer der Seiten, so dass die Katze nicht über den hohen Rand springen muss.
Eine solche Haushaltsbox oder Plastikwanne (Mindestaufliegefläche 30 X 40 cm) verhindert auch ein übermäßiges Herausscharren der Einstreu.
Kein Deckel!
Kein geschlossenes Klo verwenden, keine Einstiegsklappe!
Katzentoiletten mit Dach sind als nicht katzengerecht abzulehnen.
Problem für die Katzen: Geruchsbildung im geschlossenen Klo, keine Übersichtlichkeit für die Katze.
Die Katze sollte sich weder von oben noch von der Seite her eingeengt fühlen und in bequemer, entspannter Körperhaltung harnen und koten können.
Keine automatischen Katzenklos.
Katzenklos dürfen nicht direkt nebeneinander stehen und müssen sich in unterschiedlichen Räumen befinden. Auf jedem Stockwerk eines Hauses ist mindestens ein Katzenklo aufzustellen.
Idealer Standort: Ruhig, ohne Durchgangsverkehr, an zwei Seiten mit Sichtschutz (z.B. Zimmerecke)
Mindestens 3 – 4 m von Futter- und Wassernapf sowie bevorzugten Liege- und Spielplätzen entfernt.
Einstreu:
Geruchlos, staubarm, feines sandiges Klumpstreu
Einstreutiefe: mindestens 5 cm
Keine Katzendeos, Plastikmatten vor oder unter den Klos
Tägliches mehrmaliges Entfernen der Klumpen
Auswechseln der gesamten Streu: „ mindestens“ alle zwei Wochen
Reinigung der Kloschalen nach Entfernen der Einstreu: nur mit heißem Wasser! Reiniger enthalten Duftstoffe die für Katzen unangenehm riechen.
Klettern und Krallenschärfen
Klettern und Krallenschärfen gehört zu den normalen Verhaltensweisen der Hauskatze. Es ist auch ein wichtiges soziales Verhaltensmuster.
Deshalb sollte man den Wohnungskatzen Kratzbäume und Kletterbäume zur Verfügung stellen, wenn man keine Kratz.-und Kletterspuren an Möbeln, Tapeten, Teppichen oder Vorhängen riskieren will.
Als Kletterhilfe sollten wie mindestens 1,50 m hoch sein, am besten es ist auch ein deckenhoher Kratz.- bzw. Kletterbaum vorhanden.
Gefällte Naturbäume eignen sich sehr gut, ihr Holz muss aber weich und griffig sein.
Die Wohnungskatze und ihr Katzenpartner
Viele Katzen sind innerartlich gesellig, deshalb sollten Wohnungshaltungskatzen nicht alleine sondern zusammen mit sozialen Artgenossen gehalten werden.
Wurfgeschwister vertragen sich besonders gut, genauso gut gleichzeitig zwei Jungtiere aufzunehmen.
Katzen verhalten sich nicht nur gegenüber ihren Artgenossen hin und wieder unfreundlich.
Als Katzenfreund sollte man wissen, dass aggressive oder defensive Verhaltensweisen auch zum normalen Sozialverhalten gehören.
Eine Wohnungshaltungskatze stellt sehr hohe Ansprüche an Ihren Menschen. Als Spielgefährte.- und Sozialpartner sollte der Mensch jeden Tag eine Spielstunde zur Verfügung stellen. Deshalb sollte ein Katzenfreund zum Wohle der Katze in Wohnungshaltung auch mindestens zwei Katzen halten.
Das Zusammenleben mit einem geeigneten Katzenpartner ermöglicht die artgerechte Beschäftigung in dem Lebensraum Wohnung.
Fressen und Trinken
Neben dem Futternapf sollte immer eine Schüssel mit frischem Wasser stehen.
Bei Wohnungshaltungskatzen immer mehrere Schüsseln mit Wasser in der Wohnung verteilen.
Manche Katzen trinken nicht aus Kunststoffschalen. Die Gefäße sollten auch nicht aus zerbrechlichem Material sein wegen der Bruchgefahr und der damit verbundenen Verletzungsgefahr.
Katzen lieben „Trinkbrunnen“. Wichtig auf ausreichend häufige Reinigung zu achten! Sonst besteht die Gefahr einer Bakterienbildung etc.
Möglichst immer Nassfutter (Dosenfutter) verfüttern. Trockenfutter als Zugabe und Abwechslung ( z.B. in Futterbällen etc.)
Wichtig bei Trockenfutter: es handelt sich meist nicht um ein Alleinfuttermittel, d.h. es ist notwendig Nassfutter zu zu füttern.
Nassfutter kann noch zusätzlich mit Wasser angereichert werden. Sehr gut für die Sicherstellung einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr. Wichtig insbesondere für Organe wie die Nieren.
Gesundheit
Wohnungshaltungskatzen benötigen auch Katzengras, das hilft ihnen unverdauliche Haare hervorzuwürgen. Wohnungshaltungskatzen gehen meist nicht nur aus Langeweile an Zimmerpflanzen sondern, weil ihnen zur Deckung ihrer Bedürfnisse nicht ausreichend Katzengras zur Verfügung steht.
Es gibt auch die Möglichkeit Ergänzungsfuttermittel für dieses Problem, wie die Maltsoftpaste zu verfüttern.
Vorsicht vor zu vielen Vitaminen!
Gezielter Umgang mit dem Einsatz von Vitaminpasten. Im Zusammenhang mit dem täglichen Futter oder auch Leckerlis besteht die Gefahr einer Überdosierung. (Vitamin A Überdosierung ist sehr gefährlich)
Reiner Thunfisch (in Dosen etc.) kann Katzen auf Dauer schaden!
Gefährlich sind z.B.:
Küchenzwiebel, Schokolade, Avocado, Eiweiß (rohes Ei), Kakao, Nikotin.
Knochen von Geflügel.
Gefährliche Pflanzen sind z.B :
Weihnachtsstern, Azalee, Obstkerne, Fensterblatt, Monstera- Yuccapalme. D rachenbaum, Bogenhanf, Gummibaum, Birkenfeige, Kakteen, Alpenveilchen, Becherprimel, Brunfelsie….
Spielzeug:
Achten Sie bitte auf katzensicheres Spielzeug.
Z.B. Fellmäuse ohne Plastikteile, Spielzeug ohne Schnüre,
Eingewöhnung
Die Katze wird zuerst etwas verschüchtert sein, wenn sie in eine neue Umgebung kommt. Um Tier und Mensch die Eingewöhnung zu erleichtern, nachfolgend ein paar Tipps.
In den ersten 2 – 3 Tagen sollte für die Katze ein Raum vorbereitet sein, der nicht zu groß ist und in dem die Katze nicht viel kaputt machen kann.
Sicherheitshalber Gegenstände die für die Katze gefährlich werden können (z.B. Glas.-Keramikgegenstände, Lametta, Geschenkschleifen, Gummis, Pflanzen etc.) zunächst entfernen.
In diesem Raum muss für die Katze folgendes bereitgestellt werden:
Zwei Katzenklos, ein Kratzbaum, Futternapf, Wassernapf, und natürlich ihr Schlafplätzchen. Gut wäre auch eine „Höhle“ anzubieten in der sich die Katze zunächst auch verstecken kann. (Umzugskarton mit Decke verdeckt als Höhle, hierbei dürfen sich aber keine Metallklammern oder Klebebänder an dem Karton befinden).
Spielzeug sollte nicht fehlen: Stoffmaus, Tischtennisball etc. Papierbällchen.
Übrigens ist ein Tischtennisball in einer leeren Badewanne oft ein begehrtes Spiel.
Neue Umgebungen irritieren die Katzen meist, daher ist es gut, sie zuerst mit einem raum vertraut zu machen. Sobald sie anfängliche Scheu überwunden ist, darf die Katze die ganze Wohnung inspizieren und wird sich dort bald einen Lieblingsplatz suchen. Katzen lieben Hängematten an Heizkörpern, zerknitterte Papiertüten, diese dürfen aber keine Griffe mehr haben wegen einer Verletzungsgefahr.
Eine kastrierte Katze die Freigang haben soll, sollte mindestens 6 Wochen im Haus gehalten werden.
Katzen müssen unbedingt bis zur Kastration im Haus gehalten werden.
Fenster
Ganz wichtig, dass während der ersten 6 Wochen, denn solange sollte die Katze zur Eingewöhnung mindestens im Haus gehalten werden, alle Fenster geschlossen bleiben!
Bei Jungtieren ist der Orientierungssinn übrigens noch eingeschränkt.
Wohnungshaltung:
Verwendung von Einsatzgittern aus Metall für Fenster und Balkontüren. Insbesondere Dachfenster: ein einfaches Fliegengitter genügt auf keinen Fall!
Kippfensterschutz ist überlebenswichtig wie ein Gittereinsatz am Fenster, wenn dieses ganz geöffnet werden soll.
Katzen fallen nicht immer auf die Pfoten! Stürze vom Dach enden meist mit schweren Verstümmelungen oder mit dem Tod!
Es sollte sich um fachgerechtes, witterungsbeständiges und für Katzenkrallen reissfestes Material handeln.
Türen
Auch wenn es schwer fällt, sollte während der Eingewöhnungszeit darauf geachtet werden, dass die Katze nicht beim Öffnen der Tür nach draußen entwischt. Wenn die Katze die Türklinke öffnen kann, sollte der Türgriff schräg gestellt werden, was ohne grossen Aufwand gemacht werden kann.
Sicherheit draussen und im Haus
Kippfenster sind durch Einsätze gegen Durchschlüpfe zu sichern. Balkon und Dachfenster mit Netz oder Gitter sichern. Teich, Schwimmbad und Regentonne abdecken oder mit einer Ausstiegsmöglichkeit versehen.
Wasch.-Spülmaschine, Backofen, Mikrowelle geschlossen halten.
Giftpflanzen, gefährliche Gegenstände entfernen.
Putzmittel, Medikamente, Lametta, Geschenkbänder, Knöpfe, lacke, Kosmetika, Bleistifte und Alufolie etc., katzensicher aufbewahren. Herdplatte und Steckdosen mit Kindersicherung versehen.
Heiße Cerankochplatte mit einem Topf mit Wasser sichern.
Kennzeichnung und Registrierung
Lassen Sie ihr Tier Kennzeichen mit einem Chip. Bei der Kastration mit tätowieren lassen. Eine Tätowierung ist im Gegensatz zu einem Chip sichtbar, allerdings mit fortschreitendem Lebensalter oft schwer lesbar – im Gegensatz wiederum zu einem Chip.
Wichtig: Registrieren „SIE“ ihr Tier selber bei den entsprechenden Registereinrichtungen.
Die Registrierung gehört nicht zur tierärztlichen Leistung!
Notieren Sie die Chip.-und Tätonummer.
Lassen Sie ihr Tier bei TASSO Tel: 06190937400 und dem Deutschen Haustierregister 01805231414 (Deutscher Tierschutzbund) registrieren. Kostenlos und auch über Internet möglich.
Bitte legen Sie Ihrer Katze kein Halsband oder Geschirr an. Auch dehnbare Halsbänder sind gefährlich. Sie können zum Tod durch Strangulierung führen.
Lassen Sie sich nicht durch die Werbung der Zubehörindustrie verführen!
Wir hoffen, dass Sie viel Freude mit Ihrem neuen Familienmitglied haben und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sehr gerne können Sie, lieber Tierfreund, uns bei Problemen anrufen. 07181 68573
Ihr Tierschutzverein Schorndorf und Umgebung e.V
Herzlich bedanken möchten wir uns, dass Sie sich für ein Tier aus dem Tierheim entschieden haben.
Katzenschutzverordnung – machen Sie mit!
Krank und abgemagert kämpfen viele freilebende Katzen täglich um das Überleben. Das Elend würde es nicht geben, wenn Tierhalter Ihre Katzen kastrieren lassen würden.
Wir unterstützen den Deutschen Tierschutzbund bei der Forderung nach einer Tierschutz-Katzenverordnung!
Ziel: Verbindliche Regelungen für die Haltung und den Umgang mit Katzen sowie eine Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen als Instrument gegen die ungewollte Vermehrung.
Info auch beim Tierschutzbund hier.
Kontakt
Tierschutzverein Schorndorf
und Umgebung e. V.
Hegnauhofweg 105
73614 Schorndorf
(07181) 68573
E-Mail schreiben
Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Der Anrufbeantworter wird täglich abgehört.
Bei Vereinsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an unseren Vorstand (E-Mail: vorstand@tierschutzverein-schorndorf.de).
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag
14:30 -17:00 Uhr
Unsere Tiere und wir freuen uns auf ihren Besuch. Bitte beachten Sie: Tiervermittlung nur während den Öffnungszeiten.
Neu: Angebot für Berufstätige
Für Berufstätige, die nicht zu den Öffnungszeiten kommen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Besuchstermin zu vereinbaren.
Gassigehzeiten
Montag bis Freitag
08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertags
09:00 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00 Uhr